Bundestag beschließt BImSchG-Novelle
Der Bundestag hat am 06. Juni 2024 das „Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht“ (BImSchG-Novelle) in der Form der Ausschussempfehlungen vom 05. Juni 2024 beschlossen.
U.a. zum Repowering: § 16b Abs. 1 bis 6 und Abs. 10 BImSchG enthalten wichtige Änderungen zum Repowering. Der Anwendungsbereich wurde von 2H auf 5H, d. h. auf die 5-fache Gesamthöhe der Neuanlage, erhöht. Die Schallwerte sind absolut, also ohne Rundung, zu betrachten. Bei fehlender Betreiberidentität zwischen Bestands- und Neuanlage reicht die Einverständniserklärung des Altbetreibers zum Zeitpunkt der Genehmigung. Repowering-Vorhaben werden hiermit erleichtert.
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Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats, diese ist für den 5. Juli 2024 geplant.