Landschaftspflegerische Begleitpläne (LBP)

Bei einem Eingriff in Natur und Landschaft hat der Planungsträger in einem LBP alle Angaben zu machen, die zur Beurteilung des Eingriffs erforderlich sind. In einem LBP erfolgen nach einer projektspezifischen Bestandserfassung eine Analyse und Bewertung der Auswirkungen sowie die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und die Darstellung der Gestaltung der Ausgleichsflächen in Text und Karten.

LBP im Rahmen der Eingriffsregelung

Wir bieten Ihnen die Erarbeitung von Landschaftspflegerischen Begleitplänen für verschiedenste Eingriffsarten im baulichen Außen- und Innenbereich an. Im Rahmen unserer Tätigkeit haben wir Landschaftspflegerische Begleitpläne für eine Vielzahl verschiedener Projekte erarbeitet (Windenergie, Freiflächensolar- und Bioenergieanlagen, landwirtschaftliche Betriebe, Leitungstrassen und Wegebaumaßnahmen, Funk- und Ortungsmasten, Freizeit- und Erholungsanlagen, etc.).
Die Erarbeitung erfolgt unter Anwendung der geforderten Bewertungsverfahren für die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung.

Neben der Ermittlung der Eingriffe in den Naturhaushalt und die Böden sind im Fall von geplanten Windenergieanlagen insbesondere die Eingriffe in das Landschaftsbild von Bedeutung. Eingriffe in das Landschaftsbild durch WEA gelten allgemeinhin als nicht ausgleichbar. Es erfolgt daher i.d.R. die Ermittlung eines Ersatzgeldbetrages.

Zur Kompensation der geplanten Eingriffe entwickeln wir multifunktionale Ausgleichskonzepte.