Potentialanalysen / Unterstützung in der Bauleitplanung - FNP

Worum geht es?

Ziel dieser Untersuchungen ist es, Basisinformationen für die Ermittlung möglicher neuer Windenergieeignungsgebiete zu erarbeiten. Da Windenergieanlagen spezielle Auswirkungen auf einige Schutzgüter haben, sind diese von WEA freizuhalten; in einigen Fällen ist ebenfalls ein Abstand zu diesen einzuhalten, um ausreichend Schutz zu bieten. Hierbei richten wir uns vor allem nach Vorgaben aktueller Erlasse bzw. Rechtsurteilen.

Zunächst erfolgt die Erfassung von Ausschlusskriterien und Schutzgütern auf Grundlage vorhandener Daten. Ausschlussflächen einschließlich ihrer Pufferzonen werden selektiert und miteinander verschnitten, um im Ergebnis mögliche Flächenpotentiale zu erhalten. Dann soll in einem „Abschichtungsverfahren“ ermittelt werden, welche Flächen sich für die Aufnahme in einem FNP-Neuaufstellungsverfahren eignen.

Flächenpotentialanalyse

Die Flächenpotentialanalyse ist eine wichtige Vorstufe für das F-Planverfahren.
Grundsätzlich wird zwischen harten und weichen Tabukriterien unterschieden, wobei die Analyse zunächst die harten Kriterien bearbeitet, das nachfolgende Abschichtungsverfahren die weichen Kriterien.

Mögliche Vorgehensweise:

  • Ermittlung von Grundlagendaten (z.B. ALK-Daten – Wohnhäuser, Siedlungsraum )
  • Umsetzung relevanter Daten in unser GIS System
  • Herausarbeiten von Abweichungen gegenüber anderen allgemeinen Ansätzen
  • Vorstellen dieser Ergebnisse und Besprechung für Parameterveränderungen
  • Auswertung des F-Plans und der relevanten B-Pläne
  • Darstellung der verbleibenden Suchräume in Karten

Abschichtungsverfahren

Nach der Ermittlung der ‚restriktionsfreien’ Gebiete mittels Flächenpotentialanalyse empfehlen wir in enger Zusammenarbeit mit der Kommune eine weitere Präzisierung der potentiell für Windenergieanlagen (WEA) geeigneten Flächen.

Insbesondere lokal geprägte Parameter wie der Artenschutz (konkrete speziell gefährdete Artenvorkommen), das Landschaftsbild, Netzanbindung und u.a. aktuelle Bebauungspläne sowie weitere lokale Aspekte sollten Berücksichtigung finden.

Mögliche Vorgehensweise:

  • Diskussion über städteplanerische Aspekte, die die Suchräume weiter eingrenzen (B-Pläne, Landschaftspläne in Aufstellung, Regionalplanung usw.)
  • Einbinden von relevanten TÖB (ökol. Potential, ‚stadteigene‘ BImSch-Behörde, Boden, Wasser, usw.) zur weiteren Eingrenzung
  • Ökologische Ersteinschätzung der Potentialflächen
  • Landschaftsbildbewertung der verbleibenden Flächenpotentiale
  • Spezielle Betrachtung der Waldgebiete auf dem Stadtgebiet
  • Vergleich der verbleibenden Suchräume mit Karten zur Windhöffigkeit und Recherchen zur Netzanbindung.
  • Repowering und interkommunale Ansätze
  • Präzisierung der durch die GIS-Arbeiten verbleibenden Suchräume mittels Schallimmissionsprognose

Flächennutzungsplan

Im Flächennutzungsplan werden für die Ausweisung von Windeignungsbereichen die vorgesehenen Flächen dargestellt. Daneben enthält der Plan Hinweise auf bestehende und auf fachgesetzlichen Bestimmungen beruhende Planungen, die sich auf die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde auswirken. Dem Flächennutzungsplan ist eine Begründung beizufügen. In der Begründung sind die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Flächennutzungsplans und in einem Umweltbericht die maßgeblichen Belange des Umweltschutzes darzulegen.
In diesem Verfahren werden sowohl die Bürger als auch Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt.

FNP – Begründung und Planzeichnung – unsere Leistungen:

  • Unterstützung bei der Erstellung des Begründungstextes (Planungsphilosophie) incl. Umweltbericht
  • Unterstützung bei der Anfertigung der Planzeichnung (Vorlage von Entwürfen zur Abstimmung)
  • Unterstützung bei der Vorbereitung der Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Texterstellungen nach Absprache und Diskussionen
  • Planerstellung nach Absprache.

Umweltbericht

Gemäß BauGB ist der Umweltbericht ein gesonderter Bestandteil der Begründung zum FNP. Der Umweltbericht stellt somit das abwägungsrelevante Material aus Sicht der Belange von Umwelt, Natur und Landschaft zusammen und gibt eine Entscheidungshilfe hinsichtlich der Bewertung und Darstellung neuer Flächendarstellungen im Flächennutzungsplan. Die zu den einzelnen Flächen zu treffende Empfehlung aus ökologischer Sicht wird in die Abwägung und Entscheidung über die künftige Entwicklung eingestellt.