Umfassende Änderungen bei der Windenergie – Koalitionsvertrag
Die Erneuerbaren Energien liegen im überragenden öffentlichen Interesse. Die Bundes- und die Landesregierung planen umfassende Maßnahmen, um Deutschland von fossilen Energieträgern unabhängig zu machen und die Energieversorgung durch erneuerbare Energien abzusichern. Es stehen weitreichende Änderungen durch die neuen Vorgaben des Bundes und der Landesregierung an.
Der 1.500 m-Vorsorgeabstand aus der NRW-Landesplanung soll umgehend gestrichen werden.
Mit dem Inkrafttreten des neuen „Wind-an-Land-Gesetzes“, voraussichtlich bereits Anfang 2023, kommen die pauschalen gesetzlichen Mindestabstände für alle Kommunen mit einer rechtswirksamen Konzentrationszonenplanung nicht mehr zur Anwendung – das sind rund 320 Städte und Gemeinden, also etwa 80 Prozent. Für die Übrigen wird der bisher geltende 1.000 m-Abstand mit der Ausweisung der Windenergieausbaugebiete abgeschafft.
Ersatz für die pauschalen gesetzlichen Mindestabstände wird die neue Steuerung über Windenergiegebiete durch Landes- und Regionalplanung schaffen. Gleichzeitig kann die Privilegierung der Windenergie im Außenbereich unter bestimmten Zielaspekten aufgehoben werden.
Grundlage für die Landesplanerischen Ausbaupfade ist eine belastbare Potenzialstudie, mit der Flächenvorgaben für die Regionen nachvollziehbar begründet werden können. Diese soll aus der vorliegenden Potenzialstudie des LANUV zeitnah entwickelt werden. Inwiefern die Studie ausreichend flächenscharf ist, um auch kleinräumige Repowering-Potentiale nicht außer Acht zu lassen, ist derzeit unklar.
Die Bezirksregierungen werden in Zukunft auch die Genehmigungsbehörden für Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen sein.